Das Probennahmegefäß muss eindeutig und leserlich mit dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten/der Patientin beschriftet sein. Auf dem dazugehörigen Anforderungsschein müssen sich diese Angaben deckungsgleich wiederfinden. Ferner sind hier die gewünschten Analysen entsprechend dem entnommenen Material anzugeben bzw. zu markieren. Alle anderen Probengefäße (Harnbecher, Stuhlgefäß etc.) dürfen nicht am Verschluss oder Deckel beschriftet werden. Im Idealfall verwenden Sie bitte die von uns zur Verfügung gestellten Barcodeetiketten, um eine eindeutige Probenidentifikation zu gewährleisten.
Die Etiketten können gerne in unseren Labors bestellt werden.
Bitte beachten Sie bei Blutgruppenbestimmungen, dass auch bei Verwendung unserer Barcode-Etiketten zusätzlich der Patientenname sowie das Geburtsdatum vermerkt werden müssen. Zusätzlich sind bei Belastungstests die Röhrchen mit eventuellen Uhrzeiten oder Nummerierungen (z. B.: nüchtern, 30, 60, 90 min), Materialangaben (Gelenkspunktat etc.), Mengenangaben (Sammelharn) und Abnahmestellen (z. B.: Wundabstrich linker Oberarm) auf dem Probengefäß und auf der Anforderung zu beschriften.
Vergessen Sie bitte nicht, wichtige Hinweise, wie z. B. bereits begonnene Antibiotikatherapie sowie andere diagnostische exakte Fragestellungen auf dem Anforderungsschein gut sichtbar zu vermerken. Dies ist besonders bei Kulturen jeglicher Art sowie bei zytologischen Untersuchungen entscheidend.
