- Der Begleitschein (Zuweisungsschein):
Ein sorgfältig ausgefüllter Begleitschein erhöht die Qualität der Befundergebnisse und ermöglicht erst die korrekte Interpretation des Befundes. - Ausführliche Patientendaten:
- Um eine richtige Zuordnung der Befunde zu gewährleisten
- Je präziser die Zuweisung, umso wertvoller sind die Daten für die statistische Auswertung, die wiederum die Basis für die kalkulierte Initialtherapie bildet
- Genaue Beschreibung des Materials und der Abnahmestelle
Unbedingt notwendig für:- adäquate Verarbeitung
- gezielten Einsatz von Nährmedien
- korrekte Interpretation des Befundes
- Datum / Uhrzeit
- Gibt Information zur Verwertbarkeit des Materials und somit in Folge zur Aussagekraft des Ergebnisses
- Erlaubt Interpretation, ob laufende Antibiotika-Therapie adäquat ist
- Angabe von Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose und Grundleiden:
Ermöglicht- spezifische, und wenn notwendig besonders rasche Ver- und Bearbeitung
- gezielte Suche nach bestimmten Erregern und zusätzliche Untersuchungen, die nicht im Standardprogramm enthalten sind → rascheres Ergebnis und raschere Therapiemöglichkeit
- Angabe der Chemotherapie
Sowohl bereits begonnene als auch geplante Therapien anführen!
Ermöglicht:- differenzierte Resistenzaustestung
- Beobachtung des Selektionsdruckes bestimmter Antibiotika
Molekularbiologische Untersuchungsmethoden
Für humangenetische Analysen senden Sie bitte EDTA-antikoaguliertes Vollblut (mit Aufkleber) ein. Für Direktnachweise von Erregern mittels PCR oder RT-PCR hängt das Material der Wahl zum einen vom Erreger selbst, zum anderen auch u.U. von der klinischen Symptomatik bzw. der Fragestellung ab.
Bitte vergessen Sie nicht, von Ihren Patientinnen und Patienten die Einverständniserklärung zu den von Ihnen gewünschten molekulargenetischen Untersuchungen einzuholen. (Die Einverständniserklärung können Sie hier als pdf herunterladen).
Wir weisen darauf hin, dass in unserer Einrichtung keine prädiktiven genetischen Analysen im Sinne des § 65 Abs. 1 Z 3 und 4 GTG durchgeführt werden. Diese werden in einem entsprechend berechtigten Partnerlabor vorgenommen.